A.Merkel: Wenn mal einer Rausrutscht … auf der Sommer-Pressekonferenz der Bundeskanzlerin


A. Merkel stellte sich einmal wieder erneut den Fragen der zahlreichen Journalisten auf der Sommer-Pressekonferenz vor ihrer Abreise in den Urlaub.

Nach Fragen zu verschiedensten Themen wurde als vorletzte Frage die Folgende gestellt …


Frau Geuta (Journalistin): Frau Bundeskanzlerin, bei der Abschiebung von Sami A. fühlt sich das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen bewusst getäuscht, zumindest wurden auf jeden Fall Gepflogenheiten, die sonst üblich sind nicht beachtet. Es gibt Juristenorganisationen, die darin ein Symptom für eine allgemeine Entwicklung sehen. Da gibt es meinetwegen eine Stadt Wetzlar, die eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht umsetzt, die Rechts – und Fachaufsicht reagiert auch auf eine Mahnung des Verfassungsgerichts nicht. Es gibt das Diktum von der Anti-Abschiebeindustrie, dass auch in diese Richtung geht. Sehen Sie eine allgemeine Entwicklung, die ihnen Sorgen macht?

Dr. A.Merkel (Bundeskanzlerin): Für die Bundesregierung kann ich sagen, dass wir Recht und Gesetz einhalten, wollen, werden und da wo Dies immer notwendig ist auch tun und ich glaube, dass diese Prinzipien des Rechtsstaates auch richtig und wichtig sind. Es wird ja heute im Nordrhein-westfälischen Landtag auch über den Einzelfall noch mal gesprochen aber dieses grundsätzliche Bekenntnis ist da. Der Rechtsstaat ist die Voraussetzung für Demokratie. [Anschliessend überraschter, irritierter Blick zum links sitzenden Gregor Mayntz.]

 

Quelle: Phoenix ab 1:31:36 => https://www.youtube.com/watch?v=YnJ8N-lp49Q


Nach über 90min Anspannung und Konzentration antwortet die Bundeskanzlerin A. Merkel auf die Frage zu den gegenwärtigen rechtsstaatlichen Gepflogenheiten einer Journalistin mit den Worten, dass diese eingehalten werden, „wo Dies immer notwendig ist„.

Deutlicher kann es nicht mehr gesagt werden!

Stellt sich abschliessend nur noch die Frage, wer entscheidet oder gibt vor wann und wieso diese Notwendigkeit gegeben ist?

Die niedergeschriebenen Gesetzestexte bilden diese Grundlage scheinbar nicht mehr.

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